OnlineBanking

Hinweis zur Aktualisierung der Firmenkundendaten

Warum benötigen wir von Ihnen die gewünschten Angaben?

Seit dem 01.01.2025 gilt die aus den internationalen Basel III-Standards hervorgegangene EU-Verordnung CRR III (Capital Requirements Regulation) für alle in der EU ansässigen Kreditinstitute. Auf Grund dieser Verordnung sind wir verpflichtet, wichtige Kennzahlen Ihres Unternehmens zur Segmentierung unserer Geschäftskunden nach Ihrer Unternehmensgröße zu erheben und zu dokumentieren. Auch sind diese erhobenen Daten regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.

Sie werden daher gebeten, uns Ihre Angaben bezüglich Mitarbeiterzahl (inkl. Geschäftsinhaber bzw. Unternehmenseigentümer), Bilanzerstellung, Bilanzsumme und Jahresumsatz mitzuteilen.
Sofern für Ihr Unternehmen hierzu in unserem Haus bereits Daten gespeichert sind, prüfen Sie bitte die vorhandenen Daten auf Aktualität und Vollständigkeit. Passen Sie diese, sofern erforderlich, an.

Vielen Dank!