Haftungshinweise

Hüpfburg-Verleih

Bitte beachten Sie den folgenden Haftungshinweis.

  • Für Schäden, die durch vernachlässigte Betreuung der Hüpfburg durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter.
  • Eine ganztägige Betreuung der Hüpfburg wird durch den Mieter garantiert.
  • Für den Versicherungsschutz ist der Mieter verantwortlich.
  • Bei Nichteinhaltung des Vertrages durch den Mieter erhebt der Mieter gegenüber dem Vermieter keinerlei Ansprüche.
  • Der Mietvertrag ist nicht auf Dritte übertragbar.

Darüber hinaus gelten unsere: