Onlinefähigkeit eines Bevollmächtigten anstoßen
Als Vertretungsberechtigter einer juristischen Person können Sie selbständig über das OnlineBanking die Onlinefähigkeit eines bereits vorhandenen Bevollmächtigten anstoßen.
Klicken Sie dazu auf den Button "Jetzt Onlinefähigkeit anstoßen". Sie werden dann in Ihr OnlineBanking weitergeleitet. Nach der Anmeldung wählen Sie anschließend unter "Kundenstamm" (Vollmachtgeber) die betreffende juristische Person aus. Klicken Sie nun auf den Button "Onlinefahigkeit anstoßen" und folgen Sie dem Prozess.