- kostenfreie Kontoführung bis 25 Jahre
- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
BerufsstarterKonto
Das Girokonto für den Start in das Berufsleben
Jetzts geht´s los: Du beginnst mit deiner Ausbildung oder deinem Studium und bekommst dein erstes eigenes Geld oder BaföG? Mit dem Einstieg ins Berufsleben sind viele Entscheidungen zu treffen. Denn von nun an stehst du auf eigenen Beinen und bestimmst, wo es langgeht. Wir helfen dir, deine Wünsche und Ziele zu erreichen. Profitiere von unserem kostenlosen BerufsstarterKonto.
Damit du den vollen Überblick über deine Finanzen behälst und kein Geld verschenkst, unterstützen wir dich gern persönlich bei der Planung. Wir machen zusammen mit dem Staat und deinem künftigen Arbeitgeber das Beste aus deinem Geld! Vereinbare gleich einen persönlichen Termin bei denem Finanzexperten und checke mit ihm deine persönlichen Finanz- und Zukunftschancen.
Konditionen
Im Folgenden erhälst du einen Auszug aus den aktuellen Konditionen. Die vollständigen Informationen (z.B. zu den Entgelten für Buchungsposten) findest du hier:
Kontoführung p.m.: | 0,00 Euro |
Guthabenzins VR-PrimaGiroKonto bis 1.600 Euro: | 0,50 % p.a. (bis 25. Geburtstag) |
Guthabenzins VR-PrimaGiroKonto ab 1.600 Euro: | 0,00 % p.a. |
Guthabenzins VR-PrimaGiroSparbuch: | 1,00 % p.a. bis 5.500 Euro Guthaben (Eröffnung vor dem 18. Geburtstag) |
Sollzinssatz (Eingeräumte Kontoüberziehung) für Mitglieder: | 8,434 % p.a. |
Sollzinssatz (Eingeräumte Kontoüberziehung) für Nicht-Mitglieder: | 10,434 % p.a. |
Sollzinssatz (Geduldete Kontoüberziehung) für Mitglieder: | 8,434 % p.a. |
Sollzinssatz (Geduldete Kontoüberziehung) für Nicht-Mitglieder: | 10,434 % p.a. |
Debitkarten: | |
girocard V PAY (Ausgabe einer Debitkarte): | 0,00 Euro p.a. |
BasicCard (Ausgabe einer Debitkarte): |
0,00 Euro p.a. |
Kreditkarten: | |
ClassicCard (Ausgabe einer Kreditkarte) ab 18 Jahre: | 0,00 Euro p.a. |
gebührenfreie Leistungsvorteile: | |
Kontoführung für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende bis 25 Jahre Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen Einrichtung und Nutzung des OnlineBanking und elektronischen Postfachs Nutzung der VR Banking App Nutzung unserer SB-Technik Genossenschaftliche Beratung für junge Leute Gewährung eines Dispokredits (Eingeräumte Kontoüberziehung) Mobiles Bezahlen VR ENTERTAIN |
Repräsentatives Beispiel
Bei einem Kreditrahmen von 2.000 Euro erwarten wir, dass zwei Drittel unserer Kunden einen Sollzinssatz von 10,434 % p.a. oder günstiger variabel für die unbefristete Vertragslaufzeit erhalten. Bonität vorausgesetzt.
Neue Regelungen
Für die VR-Bank Altenburger Land eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR-Bank Altenburger Land eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites
Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR-Bank Altenburger Land eG für Dispositionskredite.
Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der VR-Bank Altenburger Land eG in Anspruch zu nehmen.
Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten
Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit
- ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben,
- durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.
Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn
- die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben,
- der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.
In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.