BerufsstarterKonto

Das Girokonto für den Start in das Berufsleben

Jetzts geht´s los: Du beginnst mit deiner Ausbildung oder deinem Studium und bekommst dein erstes eigenes Geld oder BaföG? Mit dem Einstieg ins Berufsleben sind viele Entscheidungen zu treffen. Denn von nun an stehst du auf eigenen Beinen und bestimmst, wo es langgeht. Wir helfen dir, deine Wünsche und Ziele zu erreichen. Profitiere von unserem kostenlosen BerufsstarterKonto.

Deine Vorteile

VR Banking App

VR Banking App

Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte mit der App überall einfach und trotzdem sicher.

mehr

Banking für Privatkunden

OnlineBanking

Die ideale Lösung für alle Ihre Banking-Angelegenheiten.

mehr

Mobiles Bezahlen

Mobiles Bezahlen

Mobil zu bezahlen heißt, bequem per Smartphone zu zahlen.

mehr

VR Entertain

VR Entertain

Konzerte und Sport-Highlights: Sichern Sie sich Tickets für über 200.000 Events.

mehr

Damit du den vollen Überblick über deine Finanzen behälst und kein Geld verschenkst, unterstützen wir dich gern persönlich bei der Planung. Wir machen zusammen mit dem Staat und deinem künftigen Arbeitgeber das Beste aus deinem Geld! Vereinbare gleich einen persönlichen Termin bei denem Finanzexperten und checke mit ihm deine persönlichen Finanz- und Zukunftschancen.

Konditionen

Im Folgenden erhälst du einen Auszug aus den aktuellen Konditionen. Die vollständigen Informationen (z.B. zu den Entgelten für Buchungsposten) findest du hier:

Kontoführung p.m.: 0,00 Euro
Guthabenzins VR-PrimaGiroKonto bis 1.600 Euro: 0,50 % p.a. (bis 25. Geburtstag)
Guthabenzins VR-PrimaGiroKonto ab 1.600 Euro: 0,00 % p.a.
Guthabenzins VR-PrimaGiroSparbuch: 1,00 % p.a. bis 5.500 Euro Guthaben
(Eröffnung vor dem 18. Geburtstag)
Sollzinssatz (Eingeräumte Kontoüberziehung) für Mitglieder: 8,434 % p.a.
Sollzinssatz (Eingeräumte Kontoüberziehung) für Nicht-Mitglieder: 10,434 % p.a.
Sollzinssatz (Geduldete Kontoüberziehung) für Mitglieder: 8,434 % p.a.
Sollzinssatz (Geduldete Kontoüberziehung) für Nicht-Mitglieder: 10,434 % p.a.
Debitkarten:
girocard V PAY (Ausgabe einer Debitkarte): 0,00 Euro p.a.

BasicCard (Ausgabe einer Debitkarte):

0,00 Euro p.a.
Kreditkarten:
ClassicCard (Ausgabe einer Kreditkarte) ab 18 Jahre: 0,00 Euro p.a.
gebührenfreie Leistungsvorteile:
Ja Kontoführung für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende
     bis 25 Jahre
Ja Bargeldeinzahlungen und Bargeldauszahlungen
Ja Einrichtung und Nutzung des OnlineBanking und elektronischen Postfachs
Ja Nutzung der VR Banking App
Ja Nutzung unserer SB-Technik
Ja Genossenschaftliche Beratung für junge Leute
Ja Gewährung eines Dispokredits (Eingeräumte Kontoüberziehung)
Ja Mobiles Bezahlen
Ja VR ENTERTAIN

Repräsentatives Beispiel

Bei einem Kreditrahmen von 2.000 Euro erwarten wir, dass zwei Drittel unserer Kunden einen Sollzinssatz von 10,434 % p.a. oder günstiger variabel für die unbefristete Vertragslaufzeit erhalten. Bonität vorausgesetzt.

Neue Regelungen

Für die VR-Bank Altenburger Land eG hat die Kundenberatung einen sehr hohen Stellenwert. Einzelne Aspekte der seit März 2016 wirksamen gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Angebot von Dispositionskrediten waren bei uns bereits zuvor gängige Praxis. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird die VR-Bank Altenburger Land eG eine ergänzende Kundeninformation im Zusammenhang mit der Nutzung des Dispositionskredites im Interesse unserer Kunden aufnehmen.

Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der – wie bisher schon – unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der VR-Bank Altenburger Land eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der VR-Bank Altenburger Land eG in Anspruch zu nehmen.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit 

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben,
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben,
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.