Wichtige Mieterpflichten
Pünktlich Miete zahlen
Ihre wichtigste Pflicht als Mieter ist es, jeden Monat pünktlich Ihre Miete zu zahlen. Pünktlich bedeutet, dass die Miete spätestens am dritten Werktag eines Monats auf dem Konto Ihres Vermieters ist. Damit die Überweisung für die Miete automatisch erfolgt, richten die meisten Mieter einen Dauerauftrag ein. Denn nicht gezahlte Miete, nur zum Teil gezahlte Miete und auch unpünktlich gezahlte Miete können unter Umständen zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Mietkaution zahlen
Steht in Ihrem Mietvertrag eine Mietsicherheit, müssen Sie diese mit Beginn Ihres Mietverhältnisses leisten. Die Höhe ist auf maximal drei "Kaltmieten" begrenzt. Die Mietkaution wird oftmals in Form einer Barkaution, eines Mietkautions-Sparkontos oder als Mietkautionsbürgschaft übergeben. Ist ein Geldbetrag vorgesehen, dürfen Sie diesen in drei Monatsraten ab Mietbeginn zahlen. Gerne beraten wir Sie über die verschiedenen Formen der Mietkaution.
Schäden sofort melden
Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die Wohnung möglichst schonend und pfleglich zu behandeln. Das heißt zum Beispiel: Das Reinigen, Heizen und Belüften der gesamten Wohnung sollte insoweit sichergestellt sein, dass Sie als Mieter bei Schäden keine Schuld trifft. Fallen Ihnen Mängel auf, die zu Folgeschäden führen könnten, müssen Sie diese Ihrem Vermieter zeitnah melden. Kommen Sie als Mieter diesen Pflichten nicht nach, müssen Sie im schlimmsten Fall Schadensersatz leisten.