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Sie möchten, dass Ihr Steuerberater zur Aufbereitung der Finanzbuchhaltung Ihre Kontoauszugsinformationen abrufen kann oder beispielsweise Ihre Lohnbuchhaltung für Sie vornehmen kann?
Sie als Kontoinhaber autorisieren die vom Rechenzentrum angelieferten Auftragsdaten mittels elektronischer Unterschrift.
Die elektronische Freigabe der Zahlungen erfolgt über das OnlineBanking oder eine geeignete Banking-Software.