Erhöhung des Freistellungsauftrages

Ihr Freistellungsauftrag wurde per 1. Januar 2023 erhöht

Worum geht es?

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro (bei Verheirateten/Lebenspartnern 1.602 Euro) auf 1.000 Euro (bei bei Verheirateten/Lebenspartnern 2.000 Euro) angehoben.

Dem entsprechend haben wir die bei uns geführten Freistellungsaufträge automatisch um 24,844 % erhöht. Somit müssen Sie nichts Weiteres veranlassen.

Sofern Sie ine anderweitige Verteilung des Ihnen zustehenden Sparerpauschbetrages wünschen, sprechen Sie uns gerne an.